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Online-Zugangsgesetz

Online-Zugangsgesetz (OZG)

Online-Zugangsgesetz (OZG)

Die Digitalisierung von Bürgerservices ist heute ein "must have". Die Ämter in Deutschland müssen digital werden.

 

Mit dem Onlinezugangsgesetz stellt die Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Services umzusetzen und die notwendigen Infrastrukturen aufzubauen. Dabei verpflichten sich die Länder nach dem „Einer für Alle“-Prinzip, jeden Dienst in einem arbeitsteiligen Prozess nur einmal zu entwickeln und ihn dann den anderen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen.

 

Das OZG gibt vor, dass die Verwaltungen deutschlandweit ihre Formulare und Anträge online zur Verfügung stellen sollen und diese möglichst auch über ein Portal bearbeitet werden können. Dies erleichtert den Behörden und den Bürgern die Bearbeitung erheblich. Aber bis das Gesetz umgesetzt ist, bedarf es noch einiger Arbeit.

 

Wir bei SONOXO wissen, wie hoch die Anforderungen sind, Verwaltungsleistungen für Bürger:innen, Organisationen und auch Behörden in digitalen (Online-) Dienste umzusetzen.

 

Die wichtigsten Herausforderungen sind dabei:

  • Die Bewältigung der unterschiedlichsten Technologie-Stacks und Infrastrukturen aus neuen und alten Umsetzungen
  • hohe Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Gesetzeskonformität
  • Realisierung der Nutzbarkeit für alle denkbaren Nutzergruppen
  • ein extrem kurzer Umsetzungszeitraum
  • die Interessen von Bund, Ländern, Kommunen, Organisationen und Bürgern in Einklang bringen
  • permanente Wartung und Weiterentwicklung aufgebauter Online-Dienste

 

Zielgruppe: IT-Fach- und Führungskräfte, Projektmanager


Lehrgangs-/Seminarzeiten: auf Anfrage

Online-Zugangsgesetz (OZG)